Sie können WLSB-, WSJ- und Sportkreis-Ehrungen über das Online-Portal "meinWLSB" beantragen, über das auch die Bestandsermittlung des WLSB abgewickelt wird. In jedem Verein gibt es eine Person (meist Mitglied des Vorstandes), die für das Online-Portal zuständig ist. Bitte sprechen Sie diese Person auf die Ehrung(en) an, die Sie im Namen des Vereins beantragen möchten. Sie kann dann den Ehrungsantrag entsprechend online im Internet-Portal stellen (dazu sind die Zugangsdaten des Vereins nötig).
Im Bereich "Hilfe" des Portals finden Sie - falls nötig - eine detaillierte Anleitung für Vereine zur Beantragung von Ehrungen in "meinWLSB".
Ab dem 01. Juli 2013 ist die Beantragung von Ehrungen über das Online-Portal verpflichtend.
Neben den auf dieser Homepage aufgelisteten Ehrungsmöglichkeiten gibt es noch nachfolgende Optionen:
Ehrungen durch die Fachverbände
Die meisten Fachverbände haben eigene Ehrungsrichtlinien für die Ehrung von Mitarbeiter*innen und Fachabteilungen in den Vereinen. Diese Ehrungen haben Vorrang vor den WLSB-Ehrungen. Die Voraussetzungen und das Antragsverfahren bitte beim jeweiligen Fachverband abfragen.
Ehrungen durch die Vereine
Vor den Ehrungen durch den WLSB und die Fachverbände sollten die Ehrungsmöglichkeiten nach den Ordnungen des Vereins berücksichtigt werden. Eine Anerkennung für die Vereinsmitarbeiter ohne Wahlamt oder Tätigkeit, die keine der beschriebenen Ehrungen ermöglichen (z.B. Platzwart) ist auch in individueller Form (z.B. Gutscheine) möglich.
Ehrung durch die Gemeinde oder Stadt
Zahlreiche Kommunen haben eine Anerkennungskultur für das Ehrenamt entwickelt und entsprechende Richtlinien erstellt. Im Rahmen von jährlichen Veranstaltungen werden ehrenamtlich tätige Bürge*rinnen geehrt. Bitte bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anfragen.
Sportplakette des Bundespräsidenten
Die Sportplakette des Bundespräsidenten wird aus Anlass des 100-jährigen Bestehens eines Turn-/ Sportvereins oder Verbandes auf dessen Antrag verliehen. Voraussetzung ist u.a. der Nachweis über den Gründungszeitpunkt (Satzung oder Auszug aus Vereinsregister). Der Antrag muss mindestens 12 Monate vor dem anvisierten Termin über den Sportkreis/WLSB beim DOSB eingereicht werden.