Kooperation "Kindergarten-Verein"

Die Sportbünde in Baden-Württemberg haben sich hinsichtlich der Kooperationsprogramme abgestimmt, um in der aktuellen Situation Handlungssicherheit und Erleichterungen zu schaffen:

Antragstellung Kooperation Schule-Verein für das Schuljahr 2022/2023

  • die Antragsfrist wird verlängert, eine Antragsstellung ist bis zum 15. Mai 2022 möglich;
  • die Antragstellung kann in diesem Jahr neben dem bewährten Verfahren auch ohne Stempel und Unterschrift der Schule ausschließlich online erfolgen. Selbstverständlich muss eine Abstimmung mit den jeweiligen Schulen im Vorfeld der Beantragung erfolgen
  • Informationen über bewilligte Kooperationen gehen den Vereinen und wegen des vereinfachten Verfahrens zusätzlich auch den Schulen vor den Sommerferien zu.

Abrechnung laufendes Schuljahr 2022/2023

• Die Frist zur Abrechnung der bewilligten Kooperationsmaßnahmen wurde verlängert, die Abrechnung kann im Zeitraum vom 01. Juni bis 30. September gestellt werden. Der Kurzbericht muss dem Sportbund online und in Papierform (Unterschriften/Stempel) zugehen;

Wichtig: Die Mittel des Solidarpaktes stehen dem Sport unverändert zur Verfügung! Aufgrund der Corona-Pandemie werden vor der Schulschließung (17. März 2023) begonnene Kooperationsmaßnahmen in diesem Jahr wie bewilligt bezuschusst, unabhängig von der tatsächlich erbrachten Stundenzahl. Dies gilt auch für die Kooperationen Kindergarten-Verein.

Weitere wichtige Informationen zum Zuschussprogramm des Württembergischen Landessportbundes(WLSB) wie z. B. Ausschreibungen, Online-Beantragungen finden Sie hier.

In jedem Sportkreis arbeitet ein Sportkreiskoordinator mit einem Vertreter des Regionalteams Sport im Rahmen des Förderprogramms "Kooperation Kindergarten-Verein" zusammen

Sportkreis-Koordinatorin

 

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